Rechtsprechung
BGH, 02.12.2020 - 2 StR 203/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
Urteilsgründe (Verweisung auf Abbildungen bei den Akten: keine wirksame Bezugnahme bei Verweisung auf Inhalt eines elektronischen Speichermediums) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 154a Abs. 1 StPO, § 200 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Einziehung von Tatobjekten und Werten von Taterträgen
- Wolters Kluwer
Einziehung von sichergestellten Arzneimitteln bei etwaigen Verstößen gegen das AMG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Tatobjekten und Werten von Taterträgen
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 12.12.2017 - 850 Js 31516/16
- BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18
- LG Meiningen, 20.01.2020 - 850 Js 31516/16
- BGH, 02.12.2020 - 2 StR 203/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11
Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung; …
Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 2 StR 203/20
Für die neue Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die in den Urteilsgründen enthaltene Verweisung auf den Inhalt eines elektronischen Speichermediums keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53, 54 f.).
- OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 7 ORs 2/24
Zur Zulässigkeit von Verweisen auf Videomitschnitte gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO
Da die Kammer die Videomitschnitte vorliegend nicht in Bezug genommen hat, kann dahinstehen, ob dem Senat die Möglichkeit hierzu durch einen - die Sequenz konkret bezeichnenden - Verweis im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO eröffnet werden kann, oder sich - entsprechend den (nicht tragenden) Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11 = BeckRS 2011, 28275 Rn 14 ff. sowie Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 2 StR 203/20 = BeckRS 2020, 43187 Rn 7;… ebenso Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 66. Auflage 2023, § 267 Rn 9) - ein Verweis im Sinne dieser Vorschrift auf Videomitschnitte grundsätzlich verbietet und stattdessen eine ausführliche Beschreibung des Geschehens erforderlich ist (vgl. zum Meinungsstand BeckOK-Peglau StPO, 50. Edition, Stand: 1. Januar 2024, § 267 Rn 8).